HydroVibes GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
HydroVibes GmbH
In der Specki 3
9494 Schaan
Fürstentum Liechtenstein
(„HydroVibes“, „wir“ oder „uns“)
und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge, die aufgrund persönlicher oder digitaler Beratung, individueller Offerten, per E-Mail, über die Website von HydroVibes oder über sonstige von HydroVibes angebotene Vertriebswege zustande kommen.
Das Angebot von HydroVibes richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschliesst, die nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn HydroVibes ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen HydroVibes und dem Kunden gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
§ 2 Anbieter und Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist:
HydroVibes GmbH
In der Specki 3
9494 Schaan
Fürstentum Liechtenstein
Handelsregisternummer: FL-0002.761.382-7
E-Mail: info@hydrovibes.ch
Telefon: wird noch ergänzt
UID-/MWST-Nr.: wird noch ergänzt
HydroVibes handelt gegenüber dem Kunden als eigenständiger Verkäufer und Vertragspartner.
Hersteller, Lieferanten, Logistikunternehmen, Installationsunternehmen oder sonstige an der Vertragsabwicklung beteiligte Unternehmen werden allein aufgrund ihrer Mitwirkung nicht Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Kaufvertrags mit HydroVibes.
Für Installationsleistungen gilt ergänzend § 9 dieser AGB.
§ 3 Vertragsgegenstand
HydroVibes vertreibt Produkte und Systeme zur Wasseraufbereitung, Wasserfiltration und Wasserveredelung sowie damit zusammenhängende Produkte, Komponenten, Filter, Kartuschen und Zubehör.
Zum Sortiment gehören Produkte und Systeme verschiedener Hersteller und Produktlinien.
Der konkrete Vertragsgegenstand, die Produktausführung, die Menge, der Kaufpreis und der Umfang der von HydroVibes geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Offerte und gegebenenfalls der Auftragsbestätigung.
HydroVibes kann im Zusammenhang mit dem Verkauf insbesondere die Lieferung sowie auf Wunsch des Kunden die Kontaktaufnahme und organisatorische Koordination mit einem geeigneten Installationsunternehmen übernehmen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die eigentliche Installationsleistung nicht Bestandteil des Kaufvertrags zwischen HydroVibes und dem Kunden.
Produkte und Systeme zur technischen Wasseraufbereitung sind keine Medizinprodukte. Sie dienen nicht der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Prävention von Krankheiten. HydroVibes sichert keine individuellen gesundheitlichen Wirkungen zu.
Besondere technische Anforderungen oder ein vom Kunden vorgesehener spezieller Verwendungszweck werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese HydroVibes vor Vertragsschluss mitgeteilt und von HydroVibes ausdrücklich bestätigt wurden.
§ 4 Produktinformationen, Beratung und Vertragsschluss
Produktdarstellungen, Broschüren, technische Unterlagen, Website-Inhalte, Preislisten, Beratungsgespräche und sonstige allgemeine Produktinformationen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach einer Anfrage oder Beratung kann HydroVibes dem Kunden eine individuelle Offerte unterbreiten.
Die Offerte kann innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsdauer angenommen werden.
Mit der Annahme der Offerte gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung auf Grundlage der darin enthaltenen Angaben ab.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch HydroVibes zustande, sofern nicht bereits aus der Offerte eindeutig etwas anderes hervorgeht.
HydroVibes ist berechtigt, vor der endgültigen Auftragsbestätigung insbesondere die Produktverfügbarkeit, Liefermöglichkeiten, technische Umsetzbarkeit und erkennbare Installationsvoraussetzungen zu prüfen.
HydroVibes ist berechtigt, die Bestellung beim Hersteller oder Lieferanten sowie weitere mit der Auftragsausführung verbundene Massnahmen bis zum Eingang des geschuldeten Kaufpreises zurückzustellen.
Angaben über Eigenschaften, Leistung oder Wirkungsweise eines Produkts begründen nur dann eine eigene Garantie von HydroVibes, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als Garantie von HydroVibes bezeichnet wurde.
Technische Angaben, Produktbeschreibungen und Herstellerinformationen können auf Unterlagen des jeweiligen Herstellers beruhen.
Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 5 Preise und zusätzliche Kosten
Es gelten die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
Die Preise werden in der jeweils ausgewiesenen Währung angegeben.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Allfällige Liefer-, Versand- oder sonstige Zusatzkosten werden in der Offerte ausgewiesen oder dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Kosten für eine Installation sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nicht Bestandteil des Kaufpreises von HydroVibes.
Die Installationskosten werden aufgrund eines gesonderten Vertrags zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Installationsunternehmen von diesem unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet.
Allfällige Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben werden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. entsprechend den Angaben in der Offerte behandelt.
Preisänderungen nach Zustandekommen eines Vertrags haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den bereits vereinbarten Kaufpreis.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Soweit in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird der gesamte vereinbarte Kaufpreis zu 100 % in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
HydroVibes ist berechtigt, die Bestellung beim Hersteller oder Lieferanten, die Auslieferung der Ware sowie weitere mit der Auftragsausführung verbundene Massnahmen bis zum vollständigen Eingang des geschuldeten Kaufpreises zurückzustellen.
Die gesonderte Abrechnung einer Installationsleistung durch ein Installationsunternehmen hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises an HydroVibes.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
HydroVibes kann noch ausstehende eigene Leistungen nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 7 Lieferung und Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene und von HydroVibes bestätigte Lieferadresse.
Eine abweichende Lieferadresse ist vom Kunden rechtzeitig und vollständig anzugeben.
Die Ware kann unmittelbar durch den Hersteller oder durch einen von HydroVibes bzw. dem Hersteller beauftragten Transport- oder Logistikdienstleister an den Kunden geliefert werden.
Eine Direktlieferung durch einen Hersteller oder Lieferanten ändert nichts daran, dass HydroVibes hinsichtlich des Kaufvertrags Vertragspartner des Kunden bleibt.
Angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn
a. der geschuldete Kaufpreis bzw. die vereinbarte Zahlung vollständig eingegangen ist und
b. alle für Bestellung, Lieferung und Ausführung erforderlichen Angaben geklärt sind.
HydroVibes informiert den Kunden über wesentliche bekannt gewordene Lieferverzögerungen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Ist ein bestelltes Produkt endgültig nicht verfügbar oder kann eine vereinbarte Lieferung endgültig nicht erbracht werden, wird HydroVibes den Kunden darüber informieren.
Soweit keine andere Lösung vereinbart wird, werden Zahlungen für endgültig nicht erbringbare Leistungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs oder Nichtlieferung bleiben unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, HydroVibes sämtliche für Beratung, Bestellung, Lieferung und eine allfällige Koordination der Installation erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat insbesondere korrekte Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Soweit technische Angaben über bestehende Leitungen, Anschlüsse, Bypass-Systeme, Platzverhältnisse, Stromanschlüsse oder sonstige bauliche Gegebenheiten erforderlich sind, hat der Kunde deren Feststellung oder Überprüfung zu ermöglichen.
Bei einer Installation hat der Kunde dem beauftragten Installationsunternehmen zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Installationsort zu ermöglichen.
Die erforderlichen technischen und baulichen Voraussetzungen für eine fachgerechte Installation sind vom Kunden sicherzustellen, soweit deren Herstellung nicht ausdrücklich Gegenstand eines gesonderten Vertrags mit dem Installationsunternehmen ist.
Stellt das Installationsunternehmen fest, dass eine fachgerechte Installation aufgrund bestehender technischer oder baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist, kann die Installation bis zur Behebung dieser Umstände verschoben werden.
§ 9 Installation
Produkte, die einen festen Anschluss an das Wassersystem oder sonstige Fachinstallationen erfordern, sind durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen oder Fachbetriebe zu installieren.
Auf Wunsch des Kunden kann HydroVibes die Kontaktaufnahme und organisatorische Koordination mit einem geeigneten Installationsunternehmen unterstützen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Installation nicht Bestandteil des Kaufvertrags zwischen HydroVibes und dem Kunden.
Der Vertrag über die Installationsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Installationsunternehmen zustande.
Das Installationsunternehmen stellt seine Leistungen dem Kunden unmittelbar in Rechnung. Der Kunde bezahlt die Installationskosten unmittelbar an das Installationsunternehmen.
Das jeweilige Installationsunternehmen ist für die fachgerechte Durchführung der von ihm übernommenen Arbeiten verantwortlich.
HydroVibes übernimmt keine Verantwortung für eigenständige Pflichtverletzungen eines Installationsunternehmens, soweit HydroVibes hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften selbst einzustehen hat.
Vor bzw. während der Installation sind bestehende Leitungen, Anschlüsse, Bypass-Systeme sowie sonstige relevante Einrichtungen durch den ausführenden Fachbetrieb entsprechend den technischen Anforderungen zu überprüfen.
Festgestellte Mängel oder erforderliche Anpassungen an bestehenden Leitungen, Anschlüssen, Installationen oder baulichen Gegebenheiten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises für das von HydroVibes gelieferte Produkt.
Erforderliche Zusatzarbeiten können vom Installationsunternehmen nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert verrechnet werden.
Schäden oder Funktionsstörungen, die nachweislich ausschliesslich auf eine fehlerhafte Fremdinstallation, ungeeignete bestehende Installationen oder sonstige technische bzw. bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind, stellen nicht allein deshalb einen Mangel des von HydroVibes gelieferten Produkts dar.
§ 10 Prüfung der Lieferung und Transportschäden
Der Kunde wird gebeten, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf erkennbare Transport-, Verpackungs- oder Lieferschäden zu überprüfen.
Erkennbare Transportschäden sollten möglichst gegenüber dem Transportdienstleister dokumentiert und HydroVibes zeitnah mitgeteilt werden.
Bei einer Mängelmeldung kann HydroVibes den Kunden bitten, eine Beschreibung des Mangels sowie, soweit zumutbar, Fotos oder sonstige zur Beurteilung erforderliche Informationen bereitzustellen.
Verbraucher verlieren ihre gesetzlichen Gewährleistungs- oder Mängelrechte nicht allein dadurch, dass erkennbare Schäden nicht unmittelbar gemeldet wurden.
Gegenüber Unternehmern bleiben allfällige gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Mängelrechte
Für Mängel der von HydroVibes verkauften Produkte gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
HydroVibes bleibt als Verkäufer Ansprechpartner des Kunden für gesetzliche Mängelrechte aus dem Kaufvertrag.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber HydroVibes sind von einer freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden.
Im Falle eines behaupteten Produktmangels ist HydroVibes berechtigt, die zur Prüfung erforderlichen Informationen anzufordern und eine angemessene technische Prüfung des Produkts bzw. der Anlage zu ermöglichen.
Schäden oder Funktionsstörungen, die nachweislich auf unsachgemässe Nutzung, eine nicht fachgerechte Installation, eigenmächtige Veränderungen oder die Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Wartungsvorgaben zurückzuführen sind, begründen keine Mängelansprüche gegen HydroVibes, soweit der betreffende Umstand für den Mangel ursächlich ist und ein entsprechender Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 12 Freiwillige Herstellergarantien
Für bestimmte von HydroVibes vertriebene Produkte kann der jeweilige Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie gewähren.
Bei einzelnen von HydroVibes vertriebenen Produkten bestehen je nach Hersteller, Produkt und Ausführung freiwillige Herstellergarantien.
Für den konkreten Umfang, die Dauer, Voraussetzungen, Ausschlüsse und die Abwicklung einer solchen Herstellergarantie sind ausschliesslich die jeweils für das betreffende Produkt geltenden Garantiebedingungen des Herstellers massgeblich.
Insbesondere können die Einhaltung bestimmter Wartungsintervalle, eine fachgerechte Installation und eine bestimmungsgemässe Nutzung Voraussetzung für Garantieansprüche sein.
Einbau-, Ausbau-, Demontage-, Arbeits-, Transport- und Folgekosten sind nur dann Bestandteil einer Herstellergarantie, wenn dies in den entsprechenden Garantiebedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
HydroVibes gewährt keine eigene, über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Produktgarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich und schriftlich als Garantie von HydroVibes bezeichnet wurde.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber HydroVibes werden durch eine freiwillige Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
§ 13 Wartung und sachgemässe Verwendung
Der Kunde hat die für das jeweilige Produkt bereitgestellten Bedienungs-, Sicherheits-, Installations- und Wartungshinweise zu beachten.
Die ordnungsgemässe Funktion einer Anlage kann die Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen sowie vorgeschriebener Wartungs- und Wechselintervalle erfordern.
Hierzu können insbesondere der regelmässige Wechsel von Filterkartuschen, Ersatzfiltern, Membranen oder sonstigen Verbrauchskomponenten gehören.
Für die Aufrechterhaltung einer freiwilligen Herstellergarantie sind die jeweils geltenden Wartungsanforderungen und Garantiebedingungen des Herstellers zu beachten.
Die Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle kann nach den jeweiligen Garantiebedingungen zum Verlust freiwilliger Garantieansprüche führen.
Der Kunde sollte durchgeführte Wartungen sowie Filter-, Kartuschen- und sonstige vorgeschriebene Wechsel dokumentieren und entsprechende Nachweise aufbewahren.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Die von HydroVibes verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HydroVibes, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach dem jeweils anwendbaren Recht wirksam vereinbart und begründet werden kann.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über Begründung, Registrierung und Wirksamkeit eines Eigentumsvorbehalts bleiben unberührt.
§ 15 Haftung
HydroVibes haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch HydroVibes verursachte Schäden haftet HydroVibes nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet HydroVibes bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
HydroVibes haftet für eigene Beratungsleistungen und eigene vertragliche Zusagen nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
HydroVibes übernimmt keine eigenständige Garantie für Angaben eines Herstellers, soweit diese nicht ausdrücklich als eigene Garantie oder Zusicherung von HydroVibes übernommen wurden.
Eine gesetzliche Verantwortlichkeit von HydroVibes für von HydroVibes gegenüber dem Kunden verwendete Produktinformationen bleibt hiervon unberührt.
Für eigenständige Pflichtverletzungen eines Installationsunternehmens, das aufgrund eines gesonderten Vertrags unmittelbar für den Kunden tätig wird, haftet HydroVibes nicht, soweit HydroVibes hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften selbst einzustehen hat.
Die Haftung nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie sonstige gesetzlich nicht ausschliessbare Ansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt und sonstige nicht beeinflussbare Ereignisse
Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HydroVibes können zu einer Verzögerung der Vertragserfüllung führen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, erhebliche Störungen von Transportwegen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Lieferkettenstörungen, Energieausfälle oder vergleichbare Ereignisse gehören.
HydroVibes informiert den Kunden über erhebliche bekannt gewordene Verzögerungen.
Soweit gesetzlich zulässig, verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen um die Dauer der Behinderung.
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs-, Schadenersatz- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 17 Widerrufs- und Rücktrittsrechte
Verbrauchern stehen die nach dem jeweils anwendbaren zwingenden Recht bestehenden Widerrufs-, Rücktritts- oder vergleichbaren Verbraucherrechte zu.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, informiert HydroVibes den Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung über Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Rechtsfolgen.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 18 Datenschutz
HydroVibes verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von HydroVibes.
Soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten insbesondere an Hersteller, Lieferanten, Transport- und Logistikunternehmen sowie an ein vom Kunden beauftragtes Installationsunternehmen übermittelt werden.
Dies kann insbesondere erforderlich sein, um Bestellung, Direktlieferung, Terminabstimmung, Installation, Wartung, Service sowie die Bearbeitung eines Gewährleistungs- oder Garantiefalls zu ermöglichen.
Es werden nur diejenigen Daten übermittelt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HydroVibes.
§ 19 Geistiges Eigentum und Herstellerunterlagen
Rechte an Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Bildern, Broschüren, technischen Unterlagen und sonstigen geschützten Materialien verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Soweit HydroVibes Herstellerinformationen, technische Unterlagen, Abbildungen oder sonstige geschützte Materialien verwendet, erfolgt dies vorbehaltlich der entsprechenden Nutzungsrechte.
Die Bereitstellung solcher Unterlagen an den Kunden begründet keine über den Informations- und Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechte.
Eine Vervielfältigung, Veränderung, Veröffentlichung oder gewerbliche Weiterverwendung geschützter Materialien durch den Kunden ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bei Unternehmern
Unternehmer können gegen Forderungen von HydroVibes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 21 Anwendbares Recht
Für Verträge zwischen HydroVibes und dem Kunden gilt grundsätzlich das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen desjenigen Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl nach den anwendbaren Kollisionsnormen massgeblich wäre.
§ 22 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen HydroVibes und Unternehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schaan, Fürstentum Liechtenstein, ausschliesslicher Gerichtsstand.
§ 23 Schlussbestimmungen
Für einen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde.
Eine spätere Änderung der veröffentlichten AGB ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht, soweit keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
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